Posted by goehringd on 25 Mär 2013 in Berichte, Veranstaltungen, Politik
Posted by goehringd on 10 Nov 2012 in Berichte, Veranstaltungen
von Rosa Braun
Am Samstag. 10. Nov. informierte Peter Lottner aus Zeitlarn, ein Mitglied der Kontaktgruppe für
Schwerhörige Cham und Umland, über Zubehör-Technik für Hörgeschädigte. Dazu fanden sich zahlreiche
interessierte Zuhörer im Hotel am Regenbogen in Cham ein.
Hörsysteme alleine reichen leider oft nicht aus um optimal zu verstehen. Sehr wichtig ist die aktivierte T-Spule im Hörgerät.
Sprechen Sie bitte ihren Akustiker auf die Installation der T-Spule an bei Ihrem nächsten Besuch! Akustiker erklären oft, die heutigen
Hörgeräte funktionieren so gut, dass diese T-Spule nicht mehr wichtig sei – ein Trugschluss! Wer einmal
induktiv gehört hat, der möchte diese Technik nicht mehr missen, weil sie das Verstehen wesentlich
erleichtert.
Hr. Lottner berichtete über hilfreiche Höranlagen in öffentlichen Gebäuden ebenso, wie über hilfreiche
Technik für den Alltag. Es gibt induktive Höranlagen, Funk-Übertragungsanlagen und Anlagen die mit Infrarot
arbeiten. Beim Funktionsprinzip induktiver Höranlagen wird der Sender mit einer raumumgreifenden
Ringschleife (kleines, dünnes Kabel) an einem Verstärker angeschlossen. Der Sprecher benützt ein Mikrofon,
der Hörgeschädigte schaltet sein Hörsystem unauffällig (egal ob Hörgerät oder Cochlea Implantat) auf T–
Pule und kann so das Gesprochene ohne Störgeräusche verstehen. Die Entfernung zum Sprecher wird dabei
überbrückt. Es hört sich an, als würde der Redner in normalen Sprechabstand neben dem Zuhörer stehen. Das
ist vor allem in großen, halligen Räumen sinnvoll, z.B. in Kirchen, Pfarrheimen, Sitzungsräumen, Stadthallen,
Theater oder Kino. Aber auch für den privaten Einsatz im Wohnzimmer zum Fernsehen sind solche Anlagen
sehr nützlich, weil sie das Verstehen oftmals erst ermöglichen.
Die gleiche Wirkung aber andere Funktionsweise haben Funk- oder Infrarotübertragungsanlagen. Bei dieser
Technik muss der Hörgeschädigte aber einen zusätzlichen Empfänger und eine Halsringschleife tragen. Funk-
bzw. Infrarotgeräte sind mobiler, aber sie kosten auch erheblich mehr. Auch die Stromversorgung, in der
Regel mit Akkus, bedarf einer speziellen Wartung.
Für den privaten Gebrauch bieten sich kleine Funkhöranlagen („FM – Anlagen“) an. Der Sprecher trägt einen
Taschensender mit einem kleinen Mikrofon und der Hörgeschädigte eine Halsringschleife mit einem kleinen
Empfangsgerät. Drahtlos kann so der Ton übermittelt werden. Die Hörsysteme müssen aber immer auf T-
Spule geschaltet werden. Für Hörgeschädigte ohne Hörgerät bieten sich Kopfhörer oder kleine Ohrempfänger
an. Solche Geräte sind sehr mobil, man kann sie auch beliebig bei einem Vortrag einsetzen, wenn man den
Sprecher mit dem Sender verkabelt.
Auch das Telefonieren stellt manche Hörgeminderte oft vor große Probleme. Dafür gibt es einfache
Hörverstärker, die man ohne großen Aufwand zwischen Telefon und Hörer koppeln kann. Spezielle Telefone
mit zusätzlicher Lautverstärkung gibt es in mehreren Variationen. Lottner empfiehlt, jedes Gerät vor dem Kauf
praktisch zu testen. Telefongeräte mit denen der Eine prima versteht, damit kann evtl der Andere nicht viel
anfangen.
Besonders interessant war ein Signalempfangsgerät, welches man am Arm wie eine Uhr tragen kann, weil es
zusätzlich noch eine große Notruftaste besitzt. Bei dem Gerät kann man vorher bis zu drei entsprechende
Rufverbindungen speichern, die im Notfall automatisch angerufen werden. Bei dem Gerät lässt sich
beispielsweise auch ablesen, ob die Türglocke klingelt, ein Baby weint, oder der Rauchmelder Alarm sendet.
Sehr praktisch sind auch kleine Headset mit Halsringschleife, weil sie mit einem bluetooth fähigen Handy eine
freies Sprechen ermöglichen. Spezielle Wecker, die optisch mit Blitzlicht oder mit Vibration wecken, sind vor
allem für junge Hörgeschädigte sinnvoll und nötig.
Im Anschluss an diesen Vortrag konnten verschiedene Geräte praktisch ausgetestet werden.
Posted by goehringd on 30 Jun 2012 in Berichte, Veranstaltungen, Erfahrungsaustausch, Politik
von Rosa Braun
Der Landkreis Cham hat zusammen mit dem Landrat, H. Franz Löffler, der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Frau Wera Müller und mit H. Bückert, Leiter der
OBA aus Reichenbach, zu diesem Forum geladen. Es ist zum ersten Mal im Landkreis, dass sich Politiker, Vertreter der Behindertenarbeit, und Behinderte an einem Tisch setzen um
über die Probleme zu sprechen, welche die jeweilige Behinderung mit sich bringt. Der Landkreis möchte sich „Mit besten Aussichten für Menschen mit Behinderung“ profilieren.
Die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention sichert Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte zu, wie sie Menschen ohne Behinderung haben – in jeglicher Hinsicht. Sie
fordert Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts-und Handlungsfähigkeit benötigen.
Teilhabe heißt, gemeinsam den Boden für die Zukunft zu bereiten.
H. Bückert stellte die Verantwortlichen und deren jeweilige Funktion vor. Armin Hauser, ein blinder Musiker, demonstrierte am Keyboard, ein eigens für diesen Anlass komponiertes
Lied. Nach den Grußworten von Landrat Franz Löffler und der Behindertenbeauftragten Frau Müller, stellten sich alle Teilnehmer namentlich vor und informierten über ihre Funktion in
Kurzform. Im Landkreis leben etwa 14228 Menschen mit einem Behindertenausweis, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Das entspricht etwa 10% der Einwohner.
Nach einer kurzen Pause mit gegenseitigem Austausch untereinander, durften die Besucher selber ihre Anliegen vortragen. Dabei sollte man vorschlagen, was im Landkreis verbessert
werden könnte, damit Behinderte am öffentlichen Leben teilhaben können. Auch gute Beispiele waren gefragt, welche eine gute Entwicklung in dieser Richtung aufzeigen.
Barrierefreiheit ob mit mobiler Einschränkung, oder der Sinnbehinderung - Sehen und Hören, nahm dabei die meiste Zeit in Anspruch. Für die schwerhörigen Menschen wurden
vor allem die nicht vorhandenen Räume mit induktiver Höranlage angesprochen. Es gibt im ganzen Landkreis keinen öffentlichen Saal mit so einer Anlage. Das bedeutet, dass
schwerhörige Menschen von vorne herein bei keinen öffentlichen Veranstaltungen vollwertig teilhaben können. Es gibt kein Rathaus mit so einer Anlage, aber auch bei Ämtern
Schulen (Aula, Sprechzimmer für Elterngespräche), Kinos und der dergleichen, werden induktive Höranlagen gefordert, damit auch Schwerhörige mit einbezogen werden.
Besonders wurde auf die Lage bei den KFZ Zulassungsstelle im Landratsamt hingewiesen. Die Verglasung stellt ein zusätzliches Handicap dar, die es schwerhörigen Menschen nicht
erlaubt ihre Tätigkeiten selbständig zu erledigen, weil die Verständigung nicht oder nur sehr unzureichend möglich ist. Es wurde auf die laufenden Gespräche mit dem Landrat
verwiesen, in der Hoffnung, dass hier endlich Bewegung in diese Angelegenheit kommt. Mit gutem Beispiel gehen hier die Kirchen voran, wobei auch hier noch viel zu tun bleibt vor
allem bzgl. der Versorgung mit induktiven Höranlagen in Pfarrheimen.
Die Gruppe der gehörlosen Menschen, welche auf die Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) angewiesen sind, schlugen vor, dass an der Volkshochschule dafür Kurse angeboten
werden sollten. Wissen um die LBG würden die Kommunikation mit gehörlosen Menschen vereinfachen. Auch bei Behörden wäre es oft sehr hilfreich, wenn grundsätzliche Kenntnisse
der LBG vorhanden wären.
Die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte, die zum Teil hochqualifizierte Ausbildung absolviert haben, kam ebenso zur Sprache.
Auch die Förderungspraxis für bestimmte Krankheiten, war mit ein Thema. Wobei manche Behinderung bzw. Krankheit, nicht die Berücksichtigung erfährt, welche sie eigentlich
bräuchten. Dazu wäre es gut, wenn bei folgenden Veranstaltungen dieser Art, auch Vertreter des Arbeitsamtes (evtl. auch aus der Wirtschaft) und der Krankenkassen
(Hörgerätefinanzierung) teilnehmen würden.
Die Verantwortlichen haben sich sehr bemüht dieses Forum zu schaffen. So war dies Im Großen und Ganzen eine sehr gute Veranstaltung, die gute Ansätze zeigt, um behinderte
Menschen mehr am öffentlichen Leben zu teilhaben zu lassen. Man sollte nicht immer zuerst fragen: „wie viel Menschen betrifft das?“ sondern nach UN Behindertenrechtskommission
muss es Voraussetzung sein die Möglichkeit zu schaffen, damit Behinderte die Möglichkeit haben auch wirklich teilhaben zu können am öffentlichen Leben.
Von der Kontaktgruppe für Schwerhörige Cham und Umland haben folgende Mitglieder teilgenommen:
Monika Wittmann, Ruth Drost, Manuela Bindl und Rosa Braun
Stamsried, 30. Juni 2012
Posted by goehringd on 14 Apr 2012 in Berichte, Veranstaltungen, Vortrag
Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht
von Rosa Braun
Reihenfolge bei der HG Versorgung beachten:
- Verordnung vom HNO Arzt muss an erster Stelle stehen
- Anpassung bei einem Akustiker.
Dem Akustiker nur eine Kopie der Verordnung vom HNO Arzt geben.
a) mit mind. 2 Geräten zu Festbeträgen und einem höherwertigerem Gerät) vergleichendes
Ton- und Sprachaudiogramm, auch mit Störgeräusch! (das ist neu)
b) kein Vertragsabschluss – keine Unterschrift leisten, auch nicht für Geräte die man zur
Probe trägt. - HNO Arzt audiometrische Untersuchung zum Vergleich
Es muss immer nachweislich ein Verstehensgewinn erzielt werden mit dem höherwertigerem
Gerät! - Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme (nicht Kostenerstattung!)
Dabei alle Protokolle in Kopie mitgeben.
a) sehr wichtig ist es, die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten!
b) ggf. darf man eine Frist setzen (mind.4 Wochen) bis dahin muss die KK zu einer Entscheidung kommen. - Erst nach Ablehnung einer Kostenübernahme der KK, darf ein Vertrag mit dem HG-
Akustiker geschlossen werden.
Antrag auf Kostenerstattung
- wenn der Antrag auf Kostenübernahme für die HG zu Unrecht abgelehnt worden ist und
dadurch Kosten entstanden sind. - Wenn die KK, trotz angemessener schriftlicher Fristsetzung, den Antrag auf
Kostenübernahme nicht bearbeitet hat und dadurch Kosten entstanden sind.
II Hilfsmittel Richtlinie Entscheid vom 21. Dez. 2011 und vom 15.03.2012 Bundesanzeiger 10.04.2012 diese Regelung ist seit 01.04.2012 in Kraft!
§19 Versorgungsrichtlinie besagt: ein Funktionsdefizit bei beidseitigem Hörvermögen muss
- nach dem heutigem medizinischen Stand eine bestmögliche Angleichung gegenüber
Guthörenden beinhalten. - Das subjektive Empfinden der Personengruppe muss Berücksichtigung finden.
(Verstehen bei Umgebungsgeräuschen, bei Gesprächen mit mehreren Personengruppen)
Es gilt immer, das bessere Verstehen mit höherwertigerem HG muss einen erheblichen Gebrauchsvorteil bieten.
Mehr dazu auf der Homepage der Kanzlei
https://www.kanzlei-penninger.de/
mail@kanzlei-penninger.de
Oliver Pendinger
Türkenstraße 103
80799 München
Posted by goehringd on 19 Jan 2008 in Berichte